Patriarch Alexy II of Moscow and All Russia: The Russian Church, which has several dioceses, hundreds of parishes and millions of believers on the territory of the European Union, is taking an active part in the creation of the new face of our continent. It is the task of our Church to remind Europe of its Christian roots, to resist the attack of aggressive secularism, and to defend traditional values. An active role in the realization of this noble task is fulfilled by the Representation of the Moscow Patriarchate to the European Institutions. July 25, 2008
Russian Orthodox Church representation to the European Institutions
Russian Orthodox Church
Representation to the European Institutions


Eglise Orthodoxe Russe
Représentation près les Institutions Européennes
Russian Orthodox Church representation to the European Institutions


  Events

President Vladimir Putin Visits the Russian Orthodox Cathedral in Vienna
Russian President V. Putin visits
Orthodox Cathedral in Vienna

Russian President Visits Hungarian Orthodox Cathedral
Russian President V. Putin visits
Hungarian Orthodox Cathedral

Visit of Her Majesty Queen Paola of Belgium to the Representation of the Russian Orthodox Church to the European Institutions
Queen Paola of the Belgians
visited Church Representation
in Brussels

European Commission President J.M.Barroso and Austrian Chancellor W.Schussel Meet with Religious Leaders
European Commission
President J.M.Barroso
and Austrian Chancellor
W.Schussel Meet with
Religious Leaders

The Prime Minister of the Russian Federation M. E. Fradkov Visits the Cathedral of the Dormition of the Mother of God in Budapest
Russian Prime Minister
M.Fradkov visited
Hungarian Orthodox Cathedral
  
The Prime Minister of the Russian Federation M. M. Kasyanov Visited the Cathedral of the Dormition of the Mother of God in Budapest
Russian Prime Minister
M.Kasyanov visited
Hungarian Orthodox Cathedral
   
Russian Minister of Foreign Affairs Visited the Representation of the Russian Orthodox Church to the European Institutions
Russian Foreign Minister
visited Church Representation
in Brussels


Russian Foreign Minister Visited Hungarian Orthodox Cathedral
Russian Foreign Minister
visited Hungarian
Orthodox Cathedral

Austrian Parliament President visited Orthodox Cathedral in Vienna
Austrian Parliament President
visited Orthodox Cathedral
in Vienna

  

The Archbishop of Vienna, Cardinal Christoph Schönborn, visited the St Nicholas Cathedral in Vienna
Cardinal Christoph Schönborn
visited Russian Orthodox
Cathedral in Vienna
 

The Primate of the Evangelical Lutheran Church of Finland Visited the Representation of the Russian Orthodox Church to the European Institutions
Archbishop of Finland visited
Church Representation
in Brussels
 

Consecration of the Patriarchal Church of the Holy Trinity and Premises of the Representation of the Russian Orthodox Church to the European Institutions in Brussels
Consecration of the
Holy Trinity Church in Brussels

Archbishop of Salzburg visited Russian Orthodox Cathedral in Vienna
Archbishop of Salzburg
visited Russian Orthodox
Cathedral in Vienna

Metropolitan Kirill visited Hungary
Metropolitan Kirill
visited Hungary

Metropolitan Kirill of Smolensk and Kaliningrad Visits the Diocese of Vienna and Austria
Metropolitan Kirill 
visited Austria

 
  News archive
  

  Home » Church and Society

Printer friendly version

Vorlesung des Metropoliten Kyrill bei der tagung Über die grundlagen der sozialkonzeption der Russischen Orthodoxen Kirche (Wien, Österreich, 10.9.03)

Die Jubiläums-Bischofssynode der Russischen Orthodoxen Kirche, die im Jahre 2000 stattgefunden hat, verabschiedete eine große Zahl von wichtigen Beschlüssen und Dokumenten, wie es nie zuvor in den letzten Jahrzehnten der Fall war. Unter ihnen nehmen die durch die Synode einstimmig beschlossenen „Grundlagen der Sozialkonzeption der Russischen Orthodoxen Kirche“ eine besondere Stellung ein. Dieses Dokument kodifiziert die orthodoxe Sicht auf eine Fülle von Aspekten der gegenseitigen Beziehungen von Kirche, Staat und Gesellschaft, aber auch auf brennende Probleme der Gegenwart.

Seit Beginn der 80er Jahre wuchs in unserer Kirche das Bedürfnis, den Sinn des zurückgelegten historischen Weges zu ergründen und eine Strategie für die kirchliche Tätigkeit für die nächste Zukunft zu entwerfen. Außerdem hatten sich viele Fragen angehäuft, auf die keine klare kirchliche Antwort gegeben worden war, und auch hätten nicht alle in der Vergangenheit geeigneten Antworten auf heute angewendet werden können. Es war eine echte pastorale Notwendigkeit entstanden, für den Menschen der Gegenwart eine rechte Orientierung im gesellschaftlichen und persönlichen Leben aufzuzeigen. Eine derartige Arbeit konnte nur auf Grundlage einer seriösen Beurteilung der historischen Erfahrung, der daraus gewonnenen Einsichten und einer Standortbestimmung der Kirche hinsichtlich ihrer Beziehung zu den neuen Realitäten durchgeführt werden.

Im 20. Jahrhundert durchlebte die Russische Orthodoxe Kirche eine bisher beispiellose Etappe ihrer Geschichte. Nach einer fast 1000jährigen Unterstützung von Seiten des Staates und der Gesellschaft wurde unsere Kirche im Jahre 1917 mit offener Feindschaft und einer aggressiven, auf die Ausmerzung der Religion zielenden staatlichen Politik konfrontiert. Diese Ereignisse stellten die akute Frage nach der Beziehung der Russischen Kirche zu den verschiedenen politischen Systemen und Ideologien. Hatte es doch die Russische Kirche bis zur Februarrevolution einzig und allein mit der Staatsform einer Monarchie zu tun gehabt, welche die Orthodoxie zum Fundament der Sozialordnung gemacht hatte.

Die besten Geister des damaligen Russland, unter ihnen auch viele Bischöfe, Seelsorger und Theologen, verstanden, dass die Kirche eine gewisse Last der sittlichen Verantwortung für die ausgebrochene Katastrophe trug. Die revolutionären Ereignisse beschleunigten die Erarbeitung eines umfassenden Planes für die Gesundung des kirchlichen Lebens, der auf dem Allrussischen Landeskonzil 1917-1918 erörtert wurde. Aber den Konzilsbeschlüssen war es auf Grund der einsetzenden bolschewistischen Verfolgungen nicht beschieden, zur Gänze umgesetzt und entwickelt zu werden. Unter diesen nicht einfachen Bedingungen versuchte das kirchliche Bewusstsein intensiv, seine Beziehung zur neuen Macht und ihrer Tätigkeit zu klären. Die ersten Schritte in dieser Richtung unternahm noch der heilige Patriarch Tichon (Belavin), der sich in seinen letzten Lebensjahren bemühte, der Kirche im sowjetischen Staat eine legale Stellung zu gewährleisten. Dieses Unterfangen setzte Metropolit, später Patriarch Sergij (Stragorodskij) fort.

Einige Menschen verstehen bis heute das Verhalten der Kirche in der sowjetischen Zeit nicht richtig, indem sie es als Versöhnung mit dem offiziellen Atheismus, ja sogar als Komplizenschaft mit ihm betrachten. Ja, die sowjetische Regierung verlangte wie jedes andere Regime Loyalität gegenüber ihrem politischen System, d.h. den Verzicht auf jedwede Tätigkeit, die ihren Sturz zum Ziel hatte. Und in diesem Sinn eben anerkannte die Kirche die Sowjetmacht, und in den Jahren des Großen Vaterländischen Krieges rief sie ihre Töchter und Söhne zur Verteidigung des Vaterlandes und zum Kampf gegen den Nazismus auf. Dabei war beiden Seiten die Unvereinbarkeit der totalitär-kommunistischen Ideologie und des orthodoxen Glaubens offensichtlich. Eben aus diesem Grunde war es der Kirche verboten, die Mauern des Gotteshauses zu verlassen und auf dem Gebiet der Bildung, Wohltätigkeit, eines weiten Verlagswesens und in der Öffentlichkeit überhaupt aktiv zu sein. Einem aufmerksamen Erforscher der Sowjetzeit in der Geschichte der Russischen Kirche werden Fakten nicht verborgen bleiben, die davon Zeugnis ablegen, dass unsere Bischöfe und Seelsorger sich mit allen Kräften bemühten, das Zeugnis der Kirche in der sowjetischen Gesellschaft zu erhalten und auszuweiten. So haben sie Kirchen und Klöster bei Schließungsversuchen verteidigt, wie das der Metropolit von Tallin und Estland, der heutige Patriarch von Moskau und der ganzen Rus' Seine Heiligkeit Aleksij (Rüdiger) gemacht hat. Oder sie haben die internationalen Kontakte der Kirche ausgedehnt und ihr somit die Unterstützung der Weltöffentlichkeit gewährleistet, wie das der Metropolit von Leningrad und Novgorod Nikodim (Rotov) gemacht hat. Mehr noch, die Kirche hat ihre Unversöhnlichkeit mit der Ideologie des Atheismus durch eine Schar von Märtyrern und Bekennern bezeugt, die trotz Nötigung und physischer Gewalt sich von Christus nicht lossagten und Kirchen und Heiligtümer nicht der Entehrung anheim geben wollten. Ich meine, nicht zufällig wurden die „Grundlagen der Sozialkonzeption der Russchen Orthodoxen Kirche“ eben auf jener Jubiläumssynode beschlossen, die auch mehr als 1000 russische Neumärtyrer und Bekenner kanonisierte. Ihr Zeugnis hat in diesem Dokument seinen Niederschlag gefunden.

Am Ende der 80er Jahre trat unsere Kirche in eine neue Etappe ihrer Geschichte. Es taten sich vor ihr wiederum große Möglichkeiten zur Mission und zum Dienst unter den Menschen der Länder der GUS und des Baltikums auf. Aber die Kirche kehrte jetzt nicht in dieselbe Gesellschaft zurück, aus der sie nach der Revolution herausgerissen worden war. Die Psychologie der Menschen hatte sich verändert, verändert waren die gesellschaftlichen Werte und die äußere Umwelt, in der die stürmische Entwicklung der neuen Technologien ihren Niederschlag gefunden hatte. All das erforderte auch ein neues Wort. Denn in der vorrevolutionären Literatur und umso mehr in den Werken der Heiligen Väter war nichts zu finden z. Bsp. über die ökonomische Globalisierung, über „humanitäre Intervention“, über Klonen oder Geschlechtsumwandlung. Die Kirche stand real vor der Aufgabe, dem orthodoxen Christen eine Antwort zu geben, wie man in der heutigen widersprüchlichen und dynamisch sich verändernden Welt ein solcher bleiben kann.

Mit der Zunahme der Fragen, welche die verschiedenen Seiten des Lebens des heutigen Menschen betreffen, wuchs jedoch auch die Zahl der Antworten. Viele Priester und Laien ließen mitunter einander widersprechende Äußerungen und Handlungen zu.

Gleichzeitig existierte eine große Zahl von Erklärungen der Bischofssynoden, des Hochheiligen Patriarchen und des Heiligen Synods, die verschiedene gesellschaftlich bedeutsame Themen betrafen, wie die Beziehungen zwischen Kirche und Staat, Konfliktsituationen in Russland und in der Welt, ökonomische und soziale Probleme, die Haltung zum Krieg und zum Wehrdienst, verschiedene Aspekte der Bioethik, die Entwicklung eines nationalen Rechts, globale Administration usw. Besonders viele solcher Erklärungen erfolgten am Ende der 80er Jahre und in den 90er Jahren. Die Position des Moskauer Patriarchats angesichts der gesellschaftlichen Fragen war jedoch in Dutzenden von Dokumenten verstreut, von denen viele keine breite Bekanntheit erlangt hatten.

Mit einem Wort, unsere Kirche war mit der Notwendigkeit der Kodifizierung oder Erarbeitung ihrer Position hinsichtlich vieler aktueller Fragen konfrontiert. Dazu musste die richtige Methode für die Formulierung der kirchlichen Lehre ausgewählt werden, die sich auf die Heilige Schrift und die Heilige Tradition der Orthodoxen Kirche unter Berücksichtigung der russischen theologischen Tradition stützte.

Von allem Anfang an war es klar, dass ein derart wichtiges Dokument nur durch das konziliare Denken der Kirche beschlossen werden konnte. Daher begann die Ausarbeitung des Textes der „Grundlagen der Sozialkonzeption der Russischen Orthodoxen Kirche“ mit dem Beschluss der Bischofssynode des Jahres 1994 über die Schaffung einer entsprechenden Arbeitsgruppe, die in der Folge aus Bischöfen, Klerikern, Dozenten der kirchlichen Bildungsanstalten und Mitarbeitern der Synodalen Abteilungen bestand. Nach der Fertigstellung des Entwurfes und seiner Erörterung mit Vertretern verschiedener kirchlicher, staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen wurde der Text der Grundlagen der Sozialkonzeption auf der Jubiläums-Bischofsynode approbiert.

Die „Grundlagen der Sozialkonzeption der Russischen Orthodoxen Kirche“ sind ein umfangreiches und umfassendes Dokument, das Duzende von Themen behandelt. Dazu genügt es bereits, seine Abschnitte aufzuzählen: „Theologische Grundpositionen“, „Kirche und Nation“, „Kirche und Staat“, „Christliche Ethik und weltliches Recht“, „Kirche und Politik“, „Die Arbeit und ihre Früchte“, „Eigentum“, „Krieg und Frieden“, „Verbrechen, Sühne, Wiedergutmachung“, „Fragen der persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Sittlichkeit“, „Die Gesundheit der Person und des Volkes“, „Fragen der Bioethik“, „Die Kirche und Fragen der Ökologie“, „Weltliche Wissenschaft, Kultur und Bildung“, „Die Kirche und die weltlichen Massenmedien“ und „Internationale Beziehungen. Probleme der Globalisierung und des Säkularismus“.

In vielen Fällen formuliert das Dokument konkrete Regeln für den Episkopat, den Klerus und die Laien – z. Bsp. bezüglich der pastoralen Praxis bei Scheidungen und Abtreibungen, der Mechanismen der gegenseitigen Beziehungen mit verschiedenen Ebenen und Branchen der Staatsmacht und konkreter Verfahrensweisen der Konfliktlösung mit der Staatsmacht und mit Masseninformationsmitteln, darunter auch durch die Vertretung der Interessen der Kirche vor Gericht.

Im Rahmen der heutigen Vorlesung ist es unmöglich, alle Aussagen des Dokuments auch nur kurz darzulegen. Wir werden jedoch versuchen, unser Augenmerk auf einige ausgewählte Stellen zu richten, die für die westlichen Christen nicht uninteressant erscheinen.

Nicht wenige Diskussionen lösen die Probleme der Beziehungen zwischen Kirche, Person und Staat aus. Im Abschnitt „Kirche und Staat“ heißt es: „Als unerlässlicher Bestandteil des Lebens in der gefallenen Welt, in der Person und Gesellschaft des Schutzes gegen die gefährlichen Erscheinungsformen der Sünde bedürfen, ist der Staat von Gott gesegnet.... Die Heilige Schrift ruft die Machthabenden auf, die staatliche Gewalt zur Abwehr des Bösen und zur Unterstützung des Guten zu gebrauchen, worin der moralische Sinn der Existenz des Staates gesehen wird (Röm 13,3-4).“

Die Kirche schreibt ihren Kindern vor, sich der staatlichen Gewalt unabhängig von den Überzeugungen und der Konfession ihrer Träger nicht bloß unterzuordnen, sondern auch für sie zu beten, „damit wir in aller Frömmigkeit und Rechtschaffenheit ungestört und ruhig leben können“ (1 Tim 2,2). Dabei ist es aber auch sehr wichtig, die Grenzen der Kompetenz der staatlichen Gewalt festzulegen, daher ist im Dokument geschrieben: „Gleichzeitig dürfen die Christen die Staatsgewalt jedoch nicht verabsolutieren und die Grenzen ihres rein irdischen, zeitlichen und vergänglichen Sinns ignorieren, der durch das Vorhandensein der Sünde in der Welt und die Notwendigkeit, ihr Einhalt zu gebieten, bedingt ist.“ Der Staat darf sich selbst keinesfalls in eine sich selbst genügende Institution verwandeln. Wir wissen, dass es in der Geschichte nicht nur einmal eine solche Tendenz gegeben hat, wir wissen auch, zu welch gefährlichen Folgen sie führen kann.

Wir anerkennen das Prinzip der gegenseitigen Nichteinmischung der Kirche und des Staates in die Angelegenheiten des jeweils anderen, aber wir können mit einem Verständnis des weltlichen Charakters der Staates nicht einverstanden sein, bei dem die „radikale Verdrängung der Religion aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens“, der „Ausschluss der religiösen Vereinigungen bei der Bewältigung öffentlich relevanter Aufgaben“ und der „Entzug ihres Rechtes auf Bewertung der Tätigkeit der Staatsgewalt“ als Norm gelten.

Die Lage der Kirche im säkularen Staat wird im Dokument in folgender Weise dargelegt: „Die Kirche darf nicht Funktionen an sich ziehen, die zum Zuständigkeitsbereich des Staates gehören, wie etwa: gewaltsamen Widerstand gegen die Sünde, Inanspruchnahme staatlicher Vollmachten, Übernahme von Funktionen der Staatsgewalt, die Zwang oder Einschränkung beinhalten. Allerdings darf die Kirche die Staatsmacht bitten oder gar auffordern, in bestimmten Fällen ihre Macht einzusetzen; das Recht zur Entscheidung in dieser Frage bleibt jedoch dem Staat vorbehalten.“ Seinerseits jedoch „darf sich der Staat nicht in das Leben der Kirche, in ihre Verwaltung, ihren Gottesdienst, ihre geistliche Praxis usf. einmischen, wie auch grundsätzlich in die Tätigkeit der kanonischen kirchlichen Einrichtungen“ – mit Ausnahme natürlich jener Seiten ihrer Tätigkeit, die den Status einer juristischen Person voraussetzen, die bürgerliche Rechtsbeziehungen aufnimmt. Die Grenzen der Loyalität der Kirche gegenüber der Staatsgewalt sind durch das göttliche Gebot festgelegt, die Wahrheit Christi zu verkünden und das Werk des Heiles der Menschen unter beliebigen Bedingungen, in beliebigen Umständen zu erfüllen. Wie lesen im Dokument: „ Wenn die staatliche Macht die orthodoxen Gläubigen zur Abkehr von Christus und Seiner Kirche sowie zu sündhaften, der Seele abträglichen Taten nötigt, so ist die Kirche gehalten, dem Staat den Gehorsam zu verweigern.... Sollte die Unterordnung unter staatliche Gesetze und Verfügungen der Staatsmacht von Seiten der Fülle der Kirche unmöglich sein, ist die Kirchenleitung nach der erforderlichen Prüfung der Frage berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen: Aufnahme eines direkten Dialogs mit der Staatsgewalt über das aufgekommene Problem, Aufruf an das Volk, die Mechanismen der Volksherrschaft zur Änderung der Gesetzgebung sowie zur Revision der Entscheidungen der Staatsgewalt anzuwenden, Appell an die internationalen Institutionen sowie die internationale öffentliche Meinung, Appell an ihre Kinder, gewaltlosen zivilen Widerstand zu leisten.“

Die Kirche muss den Staat auf die Unzulässigkeit der Verbreitung von Überzeugungen und Handlungen hinweisen, die zur Errichtung einer allseitigen Kontrolle des Lebens der Person, ihrer Überzeugungen und Beziehungen zu anderen Menschen, zur Zerstörung der persönlichen, familiären oder gesellschaftlichen Sittlichkeit, zur Beleidigung religiöser Gefühle und zur Schädigung der Eigenständigkeit des Volkes oder zur Bedrohung des heiligen Geschenkes des Lebens führen. Im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen der Kirche und den politischen Kräften erhebt sich die wichtige Frage der Prinzipien der Gestaltung der Politik in den verschiedenen Sphären der menschlichen Tätigkeit. Diese Frage hat im Abschnitt „Kirche und Politik“ ihren Niederschlag gefunden, wo darauf hingewiesen wird, dass der Aufruf zu Frieden und Zusammenarbeit von Menschen mit verschiedenen politischen Anschauungen eine Aufgabe der Kirche „im Angesicht der politischen Meinungsverschiedenheiten, Widersprüche und Kämpfe“ bleibt. Die Kirche „duldet auch verschiedene politische Überzeugungen in der Mitte des Episkopats , des Klerus sowie der Laien, mit Ausnahme solcher, die offensichtlich zu Taten führen, die der orthodoxen Glaubenslehre und den moralischen Normen der kirchlichen Überlieferung widersprechen.“ Dabei ist „die Teilnahme der Kirchenleitung und der Geistlichen, folglich auch der Fülle der Kirche, an der Tätigkeit politischer Organisationen, an Wahlaktionen wie etwa öffentlicher Unterstützung an Wahlen beteiligter politischer Gruppierungen oder einzelner Kandidaten an Wahlkampfwerbung usw. untersagt“.

Das bedeutet jedoch nicht den Verzicht der Kirche auf „öffentliche Stellungnahmen zu gesellschaftlich bedeutsamen Fragen und auf Vertretung ihrer Position vor den Staatsorganen des jeweiligen Landes auf der jeweiligen Ebene. Diese Stellungnahmen werden ausschließlich durch die kirchlichen Konzilien, die Kirchenleitung sowie die von ihnen bevollmächtigten Personen vorgebracht. Das Recht auf Äußerung solcher Positionen kann nicht an staatliche Organe, an politische oder auch andere weltliche Organisationen delegiert werden.“

Mit großer Aufmerksamkeit verfolgt die Kirche die gegenwärtige Gründung orthodoxer Parteien und gesellschaftlich-politischer Bewegungen. Es ist eine unzutreffende Auffassung, dass die kirchliche Hierarchie derartige Initiativen unterdrücken müsse. Denn die Kinder der Kirche sind von Geburt an mit der Freiheit der Wahl und der Äußerung ihrer Überzeugungen und ihrer Realisierung im Rahmen gesellschaftlicher Tätigkeit ausgestattet.

Die Teilnahme orthodoxer Laien an der Arbeit der Organe der Legislative, Exekutive und Judikatur und politischer Organisationen ist nicht nur nicht untersagt, sondern ist sogar eine Form der Mission der Kirche in der Gesellschaft, „wenn sie im .Einklang mit der Glaubenslehre der Kirche, ihren moralischen Normen und ihrer offiziellen Position in gesellschaftlichen Fragen geschieht“. Die Laien sind in Erfüllung ihrer Bürgerpflicht berechtigt und berufen, an politischen Prozessen teilzunehmen und an beliebigen moralisch einwandfreien Aktionen des Staates mitzuwirken. Gleichzeitig können die Gläubigen, die individuell oder im Rahmen verschiedener Organisationen an staatlicher oder politischer Tätigkeit teilnehmen, das nur unter der Bedingung tun, dass sie ihre politische Arbeit nicht mit der Position der Fülle der Kirche oder irgendwelcher kirchlicher Einrichtungen identifizieren, als würden sie in ihrem Namen auftreten. In den Grundlagen der Sozialkonzeption wird die Einschränkung gemacht, dass „die höchste kirchliche Gewalt der politischen Betätigung der Laien keinen speziellen Segen erteilt“. Dennoch werden die orthodoxen politischen Laienorganisationen, die sich bemühen, ihre politische und staatliche Tätigkeit auf Grundlage der Prinzipien der christlichen Spiritualität und Moral zu verwirklichen, „aufgerufen, die Kirchenleitung zu Rate zu ziehen und ihre Aktivitäten im Bereich der Realisierung kirchlicher Positionen bezüglich gesellschaftlicher Fragen mit ihr abzustimmen“. Wenn jedoch Organisationen, an deren Tätigkeit orthodoxe Laien teilnehmen, oder einzelne orthodoxe Politiker und im staatlichen Bereich Tätige mit der allgemein kirchlichen Position in gesellschaftlichen Fragen wesentlich differieren oder sich der Realisierung einer solchen Position sogar widersetzen, veröffentlicht die Kirchenleitung eine entsprechende Erklärung zur Vermeidung von Missverständnissen zwischen den Gläubigen und breiten Gesellschaftsschichten.

Im Abschnitt „Eigentum“ sagte sich die Russische Orthodoxe Kirche entschieden von ihr aufgezwungenen Diskussionen über „mehr oder weniger christliche“ Eigentumsformen los, unter denen verschiedene weltliche Kräfte bald die private, bald die kollektive und bald die gesellschaftliche Eigentumsform verstehen. Gemäß den Grundlagen der Sozialkonzeption „erkennt die Kirche die Existenz zahlreicher Eigentumsformen an. Die staatliche, öffentliche, körperschaftliche, private und gemischte Eigentumsform sind in den einzelnen Ländern auf unterschiedliche Art und Weise im Verlauf der historischen Entwicklung verankert worden. Aus Sicht der Kirche ist keine dieser Formen zu bevorzugen. Jede von ihnen kann ebenso sündhaften Erscheinungen wie Diebstahl, Habgier und ungerechter Verteilung der Früchte der Arbeit zugrunde liegen wie auch als Voraussetzung einer würdigen, moralisch begründeten Nutzung der materiellen Güter dienen.“

In der Auseinandersetzung mit dem heutigen Feminismus legt das Dokument die orthodoxe Position zum Problem der sozialen Rolle der Geschlechter und ihrer Gleichberechtigung dar (Abschnitt „Fragen der persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Sittlichkeit“ ). So heißt es in den Grundlagen der Sozialkonzeption: „Während die Kirche die gesellschaftliche Rolle der Frau würdigt und ihre politische, kulturelle und soziale Gleichstellung mit den Männern begrüßt, wendet sie sich zugleich auch gegen Tendenzen der Abwertung der Rolle der Frau als Gattin und Mutter. Die fundamentale Gleichheit der Würde der Geschlechter hebt die natürlichen Unterschiede zwischen ihnen nicht auf und beinhaltet nicht die Gleichheit der Berufung in Familie und Gesellschaft...

Die Vertreter gewisser gesellschaftlicher Strömungen neigen dazu, der Ehe sowie dem Institut der Familie die gebührende Wertschätzung abzusprechen oder diese gar vollständig zu leugnen, indem sie der gesellschaftlich bedeutsamen Arbeit der Frau, einschließlich solcher Arbeiten, die mit der weiblichen Natur kaum oder gar nicht vereinbar sind (z.Bsp. einige schwere körperlichen Arbeiten) den Vorrang einräumen. Nicht selten wird einer künstlichen Angleichung der Beteiligung von Frauen und Männern an jeden Bereich menschlicher Tätigkeit das Wort geredet. Die Kirche sieht die Bestimmung der Frau weder in der unreflektierten Nachahmung des Mannes noch im Wetteifer mit ihm, sondern in der Entfaltung aller ihr von Gott gegebenen Fähigkeiten... Das Streben danach, die natürlichen Unterschiede im gesellschaftlichen Bereich nicht gelten zu lassen bzw. auf ein Minimum zu reduzieren, ist dem kirchlichen Verständnis fremd.“

Speziell muss man den Fragenbereich behandeln, den man mit dem Begriff „Bioethik“ zusammenfasst. Diese Probleme sind die schwierigsten für die theologische Interpretation. Denn neue biomedizinische Technologien rufen bisweilen ethische und rechtliche Kollisionen hervor, an die man zu Zeiten der Ökumenischen Konzilien nicht einmal denken konnte.

Als Antwort auf die Herausforderung unserer Zeit formulierte die Russische Orthodoxe Kirche in den Grundlagen der Sozialkonzeption (im Abschnitt „Fragen der Bioethik“ ) eine umfassende, durchdachte und theologisch fundierte Position zu einer ganzen Reihe von Fragen, die heute eine immer steigende Aufmerksamkeit der Gesellschaft erregen; dabei stützte sich die Russische Orthodoxe Kirche kreativ auf die für uns heiligen Normen der Tradition und wandte sie auf die heutige Realität an.

Im Hinblick auf Probleme wie Abtreibung und Homosexualität war es bloß erforderlich, die unveränderliche Lehre der Kirche zu bezeugen, die in der Tradition ihren Ausdruck gefunden hat. Im Abschnitt „Fragen der Bioethik“ wird die Abtreibung verurteilt, es wird über die Sündhaftigkeit homosexueller Geschlechtsbeziehungen gesprochen, und es ist die Überzeugung ausgedrückt, dass „Personen, die eine homosexuelle Lebensführung propagieren, keinerlei Berechtigung erhalten, sich auf den Gebieten der Bildung, der Erziehung und sonstiger Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beruflich zu betätigen.“ Demgegenüber mussten viele andere, völlig neue Herausforderungen, die sich durch die stürmische Entwicklung der biomedizinischen Technologien in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gestellt hatten, im Lichte jener Vorstellungen vom menschlichen Leben und der Würde der menschlichen Person, die in der Göttlichen Offenbarung verwurzelt sind, neu beacht werden.

Im Besonderen wurden die moralischen Aspekte der Anwendung neuer Reproduktionstechnologien einschließlich der künstlichen und extrakorporalen Befruchtung, die Spendung von Geschlechtszellen und die Leihmutterschaft beurteilt. Ein großer Teil davon (mit Ausnahme der künstlichen Befruchtung unter Verwendung von Samenzellen des Mannes) kann von der Kirche nicht gutgeheißen werden, die ja berufen ist, die Würde der Person und die Integrität der ehelichen Beziehungen zu verteidigen.

Es wurden sowohl die positiven wie auch die negativen, für das Individuum und die Gesellschaft gefährlichen Seiten der Entwicklung der gen-medizinischen Methoden der Diagnostik und Behandlung, der genetischen Identifikation und der pränatalen Diagnostik geprüft. Die grundlegenden Aussagen sind folgende: „Die Kirche begrüßt die Bemühungen der Ärzte um eine Überwindung der Erbkrankheiten. Zugleich darf das Ziel eines genetischen Eingriffs jedoch nicht in der künstlichen ‚Vervollkommnung' des Menschengeschlechts oder in einer Änderung des Ratschlusses Gottes über den Menschen liegen.... Deshalb dürfen die genetische Identifikation sowie die genetische Testierung nur in Übereinstimmung mit der Achtung der Freiheit der Person durchgeführt werden... Die pränatale Diagnostik gilt als moralisch gerechtfertigt, wenn sie auf die Heilung der entdeckten Krankheiten in möglichst frühen Stadien oder auf die Vorbereitung der Eltern auf eine situationsgerechte Pflege des kranken Kindes ausgerichtet ist. Das Recht auf Leben, Liebe und Fürsorge kommt jedem Menschen zu, unabhängig von der Art der Erkrankung“.

Auch auf das gefahrvolle Unterfangen des Klonens von menschlichen Wesen wird eine kirchliche Antwort gegeben. Diese Idee ist „zweifellos eine Anmaßung gegenüber der Natur des Menschen und seiner ihm eingeschriebenen Gottebenbildlichkeit, deren unveräußerliche Bestandteile Freiheit und Einzigartigkeit der Person sind“. In Zusammenhang mit der stets steigenden Anwendung der Transplantation von Geweben und Organen des Menschen werden vom Standpunkt der Kirche aus wichtige Bedingungen für die moralische Zulässigkeit solcher Eingriffe genannt: das freiwillige, zu Lebzeiten ausgedrückte Einverständnis des Spenders und die Unzulässigkeit der Verkürzung des Lebens eines Menschen um der Verlängerung des Lebens eines anderen willen. Unbedingt abzulehnen ist die sogenannte Fötaltherapie, d.h. die Verwendung von Geweben und Organen von abgetriebenen menschlichen Föten. Auch die Fragen der heutigen Reanimatologie und Sterbehilfe wurden geprüft. Dabei wurde die eindeutige Position der Kirche hinsichtlich der Unzulässigkeit der sogenannten Euthanasie formuliert, d.h. der Tötung hoffnungslos Kranker selbst auf ihren Wunsch hin.

Im Zusammenhang mit der Zunahme von Eingriffen zur Geschlechtsumwandlung wird gesagt, dass die Kirche eine tatsächlich künstlich geänderte Geschlechtszugehörigkeit nicht anerkennen kann. Im Dokument heißt es: „Wenn die ‚Geschlechtsumwandlung' einer Person vor ihrer Taufe vollzogen worden ist, so darf sie – jedem anderen Sünder gleich – zur Taufe zugelassen werden, jedoch wird sie von der Kirche als ihrem ursprünglich angeborenen Geschlecht zugehörig getauft. Die Priesterweihe sowie die kirchliche Trauung bleiben diesem Menschen verwehrt.“

Ich möchte unsere Aufmerksamkeit noch auf die Probleme der Globalisierung lenken, die einen immer wichtigeren Einfluss auf unser Leben ausübt. Der Abschnitt „Internationale Beziehungen. Probleme der Globalisierung und des Säkularismus“ behandelt einen ganzen Komplex von sehr wichtigen weltweiten Problemen. Vor allem wird darauf hingewiesen, dass sich die christliche Ethik nicht nur auf die Sphäre des persönlichen Lebens des Menschen erstreckt: „Das christliche Ideal des Verhaltens der Völker und Regierungen im Bereich der internationalen Beziehungen ist in der ‚Goldenen Regel' enthalten: ‚Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen!' (Mt 7,12).“

Umfassend wird der Prozess der ökonomischen, politischen, Kultur- und Informationsglobalisierung geprüft. Als Basis für eine allgemein kirchliche Position in dieser Frage wird die Zusammenarbeit der Kirche mit den internationalen Organisationen (UN, EU, Europarat u.a.) ausgebaut. Einerseits muss man anerkennen, dass es sich dabei um einen unvermeidbaren Prozess handelt, der mit der Entwicklung des Marktes, der Informationstechnologien und Kommunikationsmittel verbunden ist. Andererseits ist die Kirche berufen, in dieser neuen Situation die Prinzipien einer ehrlichen, gerechten, einander achtenden und gleichberechtigten Zusammenarbeit zu verteidigen. Es ist unzulässig, dass durch die Globalisierung eine beschränkte Zahl von Menschen Weltmacht und Reichtum in ihren Händen konzentrieren. Es ist auch unzulässig, dass Völker, zu denen fast drei Viertel der Weltbevölkerung gehören, an den Rand der Weltzivilisation gedrängt werden.

Man muss besonders den Protest der Kirche gegen die „geistige und kulturelle Expansion und die verhängnisvolle totale Vereinheitlichung“ hervorheben. Wir fordern eine Weltordnung, „die auf den Prinzipien der Gerechtigkeit und der Gleichheit der Menschen vor Gott aufgebaut ist sowie die Unterwerfung ihres Willens unter nationale oder globale Zentren unterbindet, die politischen, wirtschaftlichen und informationellen Einfluss haben“.

Es scheint vielleicht jemandem, dass Säkularisierung, Globalisierung, internationale Politik und Politik nicht „unsere Sache“ seien und dass die Kirche sich in solche Prozesse nicht einmischen solle, um ihre „Jenseitigkeit“ zu bewahren. Aber gerade die Kirche ist für das Schicksal der ganzen Menschheit verantwortlich, gerade ihre Stimme muss als prophetische Stimme der Wahrheit Gottes ertönen, sonst erweist sie sich ihrer Berufung als untreu.

Daher hat die im letzten Absatz dieses Abschnitts ausgesprochene Beurteilung eine prinzipielle Bedeutung: „Das gegenwärtige internationale Rechtssystem beruht auf dem Vorrang der Interessen des irdischen Lebens des Menschen und der menschlichen Gemeinschaften vor den religiösen Werten (insbesondere in solchen Fällen, in denen erstere mit letzteren in Konflikt geraten). Diese Vorrangstellung ist in der nationalen Gesetzgebung vieler Staaten verankert... Eine Anzahl einflussreicher öffentlicher Mechanismen bedient sich allerdings dieses Prinzips in offener Konfrontation mit dem Glauben und der Kirche mit dem Ziel, sie aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen. Diese Erscheinungen schaffen das allgemeine Bild der Säkularisierung des Staats- und Gesellschaftslebens. Auch wenn die Kirche der weltanschaulichen Entscheidung nichtreligiöser Menschen sowie ihrem Recht auf Mitgestaltung der gesellschaftlichen Prozesse Achtung zollt, ist sie zugleich nicht in der Lage, eine Weltordnung gutzuheißen, die ihren Ausgang bei der durch die Sünde verdorbenen menschlichen Person nimmt. Namentlich aus diesem Grund richtet die Kirche – unter Beibehaltung der Offenheit zur Zusammenarbeit mit Menschen nichtreligiöser Überzeugung – ihre Bemühungen darauf, die christlichen Werte im Prozess der Entscheidungsfindung hinsichtlich der wichtigsten öffentlichen Angelegenheiten sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene geltend zu machen. Sie erstrebt die Anerkennung der Legitimität der religiösen Weltanschauung als Basis gesellschaftlich relevanter Handlungen (einschließlich solcher, die durch den Staat vorgenommen werden) sowie die Anerkennung als eines wesentlichen Faktors, der auf die Entwicklung (Veränderung) des Völkerrechts und der Tätigkeit internationaler Organisationen Einfluss nimmt.“

Dank der im Dokument angesprochenen aktuellen Probleme wurde ihm nicht nur in Russland Interesse entgegengebracht, sondern auch im Ausland, und zwar nicht nur in religiösen Kreisen, sondern auch in der weltlichen Gesellschaft. Wir erörterten das vorliegende Dokument in verschiedenen Diözesen unserer Kirche, im Parlament, bei öffentlichen Lesungen in verschiedenen Städten Russlands und anderer Länder der GUS. Wir hatten zahlreiche Möglichkeiten, einzelne Aussagen des Dokuments in den Massenmedien, bei Tagungen und persönlichen Begegnungen mit religiösen, politischen und gesellschaftlichen Persönlichkeiten bekannt zu machen und zu erklären.

Mit großer Genugtuung erfuhren wir in der Russischen Orthodoxen Kirche, dass das Dokument auch unter Christen anderer Konfessionen reges Interesse hervorrief. Das Dokument wurde in theologischen Gesprächen mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands und der Evangelischen Kirche in Deutschland, im Rahmen des Weltrates der Kirchen und der Konferenz Europäischer Kirchen und auf einer Tagung erörtert, die durch die Konrad-Adenauer Stiftung in Deutschland veranstaltet wurde.

Welches Ergebnis haben wir durch den Beschluss dieses Dokuments erreicht? Welchen Beitrag leistet es für das gegenwärtige Leben der Russischen Orthodoxen Kirche? Vor allem kann jetzt die kirchliche Hierarchie auf allen Ebenen auf dem Fundament eines konzeptuellen Zuganges zahlreiche Einzelfragen klären. Das Dokument konstatiert eine Reihe konkreter Normen und Prinzipien und wird zu einer verbindlichen praktischen Handreichung für Bischöfe, Priester und Laien. Das erlaubt den Gliedern der Kirche, eine tatsächlich einheitliche und durchdachte Position im Dialog mit der Staatsmacht und der Gesellschaft einzunehmen. Und den „Außenstehenden“, d.h. der säkularen Gesellschaft, gibt das Dokument der Synode eine klare Vorstellung davon, was die Meinung der Kirche in den gewichtigen Problemen der Gegenwart ist. Nach Maßgabe der Veränderung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens, nach Maßgabe des Erscheinens neuer Probleme und Herausforderungen, die eine Antwort der Kirche erfordern, wird sich die Soziallehre unserer Kirche unzweifelhaft weiter entwickeln und vervollkommnen, weswegen das von der Synode beschlossene Dokument auch die Bezeichnung „Grundlagen“ trägt.

In vielem hängt die Zukunft der Kirche davon ab, ob wir die aus dem Glauben entstandene Lebenssicht in gesellschaftlich bedeutsamen Werken und in überzeugenden Antworten auf die Probleme der Gegenwart umsetzen können, davon, ob wir den Menschen beim Finden der richtigen Lebensprioritäten und im Beschreiten eines echt christlichen Weges helfen können. Ich glaube, der Herr wird uns unterweisen und führen und so das Werk des Heiles auch durch unsere bescheidenen Anstrengungen vollenden.
  
Übersetzung aus dem Russischen: DDr. Johann Krammer
(Deutsche Zitate aus den „Grundlagen der Sozialkonzeption der Russischen Orthodoxen Kirche“ wurden weitgehend – manchmal mit leichten Abänderungen - aus folgendem Werk übernommen:
Die Grundlagen der Sozialdoktrin der Russisch-Orthodoxen Kirche. Deutsche Übersetzung mit Einführung und Kommentar. Herausgegeben von Josef Thesing und Rudolf Uertz. Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., Sankt Augustin 2001)


Representation of the Russian Orthodox Church to the European Institutions

35 rue Léon Lepage, 1000 Bruxelles, Belgique
Tel: +32-484-904-038
Tel/fax: +32-2-219-62-86

Top


Contact us  -  Newsletter subscription  -  Русская версия

Powered by iCMS-x web content management solution, © Interpressfact 2007 All rights reserved