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Russian Orthodox Church representation to the European Institutions
Russian Orthodox Church
Representation to the European Institutions

Eglise Orthodoxe Russe
Representation pres les Institutions Europeennes
Russian Orthodox Church representation to the European Institutions
Church and Society
Perspektiven der Sozial- und Wirtschaftsethik Überlegungen zur russisch-orthodoxen Sozialkonzeption aus Sicht der katholischen Soziallehre (KSL)

Ingeborg Gabriel

Vortrag Wien, 11.9.2003

Im Jahre 1934 hielt Sergej Bulgakov, damals Dekan der Russisch- Orthodoxen Theologischen Akademie in Paris, die Hale Memorial Sermon zum Thema Social Teaching in modern Russian Orthodox Theology. In seinem Vortrag verglich er die Begegnung des Christentums mit der sozialen Welt der Moderne und ihren säkularen Ideologien mit einer Begegnung mit der Sphinx. Dieses Wesen halb Mensch, halb Tier trug bekanntlich jedem, der zu ihr kam, ein Rätsel vor. Konnte er es nicht lösen, so wurde er von ihr verschlungen. Der Vergleich mag drastisch sein, enthält jedoch eine wesentliche Einsicht: eine differenzierte Analyse und Bewertung der liberalen, säkularen Kultur der Gegenwart, ihrer politischen und wirtschaftlichen Prämissen und Ordnungsvorstellungen ist für die Zukunft des Christentums von zentraler Bedeutung. Denn - so Bulgakov weiter - eine rein innerliche und individualistische Sicht des Christentums, sei nicht tragfähig in einer Zeit, in der vor allem soziale Fragen die Menschen bewegen. Eine derartig weltabgewandte Sicht widerspreche nicht zuletzt dem Christentum selbst.

Die Sozialdoktrin der russisch-orthodoxen Kirche vom August 2000 hat diese Herausforderung in umfassender Weise aufgegriffen und stellt christlich-ethische Grundsätze für den politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich auf. Meine Aufgabe ist es, zu den Aussagen zur Wirtschafts- und Sozialordnung aus katholischer Sicht Stellung zu beziehen, also wesentlich zu den Abschnitten 6 und 7 (Arbeit und Eigentum), 13 (Ökologie) und 16 (Globalisierung).

Ich möchte dies in drei Schritten tun, denen ich jeweils eine zusammenfassende These voranstelle. Im ersten Abschnitt geht es dabei um eine Klärung des grundlegenden Mandats der Kirchen, zu sozialen Fragen Stellung zu beziehen. Im zweiten Abschnitt um eine kritische Würdigung der Aussagen der Sozialkonzeption zu sozial- und wirtschaftlichen Themen und im dritten Abschnitt um eine kurze Kritik der Prämissen der liberalen Wirtschafts- und Sozialordnung.

1. Das Gebot der Nächstenliebe verpflichtet Christen dazu, das leib-seelische Heil jedes einzelnen und aller Menschen in jeder ihnen möglichen Weise zu fördern. Dies ist Aufgabe der Pastoral und der Diakonie. Unter den Bedingungen der Moderne verlangt dies auch eine theologisch und philosophisch fundierte Stellungnahme zu den politischen und wirtschaftlichen Ordnungsvorstellungen.

Das Christentums als prophetische Religion kritisiert nicht nur Glaubenslosigkeit und Sünde, sondern auch soziale Ungerechtigkeit in allen ihren Formen. Dies zeigt bereits die Botschaft der Propheten des Alten Testaments. In Jesus Christus, der ein Gnadenjahr des Herrn ausruft (Lk 4, 19), erfüllt sich eschatologisch die Verheißung der Befreiung der Armen, Kranken und Gefangenen. Dies verlangt nicht nur eine christliche Karitas, wie sie seit frühchristlicher Zeit praktiziert wurde, sondern – unter den gegenwärtigen Bedingungen - auch eine kritische Stellungnahme der Kirche, wenn immer inhumane Gesetze und Institutionen die Würde von Menschen verletzen.

Diese christliche Kritik an Inhumanität und Ungerechtigkeit wird jedoch in der Neuzeit auch von säkularen Ideologien aufgegriffen und dabei in zweifacher Weise verändert. 1. Sie wird vom christlichen Glauben abgelöst, d.h. säkularisiert. 2. Die Gerechtigkeitsvorstellung selbst verändert sich. Es geht nun nicht mehr nur um die Gerechtigkeit des einzelnen innerhalb der vorgegebenen gesellschaftlichen Ordnung, sondern um die Gerechtigkeit dieser gesellschaftlichen Ordnung selbst. Die individualethische Verantwortung vor den Normen, wandelt sich in eine institutionenethische Verantwortung für die Normen (W. Korff). Darin stimmen die sonst gegensätzlichen Sozialideologien des Liberalismus und Marxismus überein. Die Geschichte Europas war im 19. und 20. Jhdt. durch vielfach gewaltsame Auseinandersetzungen darüber geprägt, auf der Basis welcher Ideologie eine gerechte Ordnung verwirklicht werden kann.

Die römisch-katholische Kirche stand diesen Auseinandersetzungen zuerst defensiv gegenüber. Dies auch, weil das philosophisch-theologische Instrumentarium fehlte, um die Sozialideologien der Moderne einer Kritik zu unterziehen. Gegen Ende des 19. Jhdts. wurde dann durch eine selektive Neuinterpretation der Theologie des Thomas von Aquin in der Naturrechtsphilosophie die Basis für die Katholische Soziallehre (KSL) gelegt. Diese wurde auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil theologisch vertieft und sozialwissenschaftlich-empirisch, aber auch historisch verankert. Dies kommt in der zentralen Zielbestimmung der Pastoralkonstitution Gaudium et spes zum Ausdruck, wonach es Aufgabe der Kirche ist „Die Zeichen der Zeit zu erkennen und sie im Lichte des Evangeliums zu deuten.“ (Gaudium et spes 4). Unter den Zeichen der Zeit sind jene politischen, sozialen und wirtschaftlichen Trends zu verstehen, die das Gesicht einer Epoche prägen. Dies bedeutet, dass der permanente gesellschaftliche Wandel eine je neue Reflexion über die sozialen Wirklichkeiten verlangt. Die grundlegenden Prinzipien bleiben jedoch gleich, wobei das oberste die Förderung der Würde der menschlichen Person ist.

Die KSL nimmt eine kritische Situation gegenüber den sozialen Verhältnissen ein. Kritik bedeutet dabei nicht Ablehnung, sondern entsprechend dem ursprünglichen Wortsinn Unterscheidung. Dabei sind zwei Arten von Kritik zu unterscheiden: die Sozialkritik und die Ideologiekritik. In der Sozialkritik geht es darum, das soziale Unrecht in einer konkreten Gesellschaft beim Namen zu nennen und an die Verantwortlichen zu appellieren, Gegenmaßnahmen zu setzen. So verurteilt z.B. Rerum novarum, die erste Sozialenzyklika von 1891, dass das „Kapital in den Händen einer geringen Zahl angehäuft ist, während die große Masse verarmt“ (RN 1, 2). In ähnlicher Weise kritisieren spätere Enzykliken die ungerechte globale Verteilung und die Armut in den Entwicklungsländern als „himmelschreiende Sünde“.

Die KSL enthält jedoch auch eine Ideologiekritik. Sie unterzieht die Prinzipien und Prämissen von Ideologien, vor allem des Marxismus und Liberalismus, aber auch des Nationalismus, einer philosophischen und theologischen Kritik. So warnt z.B. Rerum novarum vor der Abschaffung des Privateigentums mit den prophetischen Worten, dass dies „eine sklavische Abhängigkeit aller...gegenseitige Missgunst, Zwietracht und Verfolgung“ (RN 12) notwendig zur Folge haben würde. Diese anthropologisch richtige Einsicht, hätte, wäre sie beachtet worden, viel menschliches Leid verhindern können.

Die KSL versteht sich demnach nicht als Entwurf eines sozialen Ordnungssystem, sondern als Korrektiv. Dies unterscheidet sie von allen restaurativen christlichen Programmen, die die moderne Kultur prinzipiell ablehnen und eine christliche Gesellschaft errichten wollen. Sie knüpft vielmehr an der jeweiligen historischen Situation an, um sie zum besseren hin zu verändern. „Wir können – so der Sozialethiker P. G. Gundlach bei einer Tagung 1929 - die bessere Welt nur organisch aus dem Vorhandenen, seinen guten Elementen entwickeln. Das ist es, wenn wir als christliche Sozialreformer von ‚Anpassung' an die bestehenden Verhältnisse bei unseren Reformbewegungen sprechen“. Das Zweite Vatikanische Konzil geht unter dem Begriff des aggiornamento von der gleichen Grundidee aus. Der Dienst der Kirche an der Welt besteht demnach darin, – wie die russisch-orthodoxe Sozialkonzeption (SK) ausführt - durch gute Werke (I.4) und Stellungnahmen (V.2), d.h. sowohl karitativ, als auch durch eine Kritik der sozialen Ordnungsvorstellungen an der Verbesserung der Sozialordnung mitzuwirken. Diese eröffnet auch Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Menschen anderen Glaubens (I.4). In diesem Sinne heißt es in der SK „Die Kirche soll teilhaben an der Gestaltung des menschlichen Lebens in allen Bereichen, wo dies möglich ist, und gemeinsam entsprechende Anstrengungen mit den Vertretern der säkularen Macht unternehmen“. (III.7) Theologisch setzt dies voraus, dass sich die Vergöttlichung der Welt im Heiligen Geist, als eigentlicher Auftrag der Kirche, nicht nur direkt über eine Verchristlichung vollzieht. Sie ist ebenso auf indirektem Weg durch alles Gute, das dem Wohl des Menschen dient und jede Hilfe, die ihm geleistet wird, möglich. Dies kommt in der Parabel vom Letzten Gericht zum Ausdruck (vgl. Mt 25). Die KSL und die SK stimmen demnach in ihrem Grundansatz überein. Es gibt allerdings auch widersprechende Aussagen in der SK, die eine prinzipielle Ablehnung der Moderne nahe legen. So wird an einer Stelle festgestellt, dass „säkulare Systeme keine Harmonie hervorbringen können“ und an anderer Stelle, dass die Kirche eine „Struktur der Weltordnung nicht hinnehmen (kann), bei der die von der Sünde überschattete menschliche Persönlichkeit im Mittelpunkt steht.“ (XVI. 4). Hier wird einem säkularen Humanismus jeder Wert abgesprochen, was m.E.n. nicht mit der generellen Argumentationsweise der SK übereinstimmt.

1. Die Kapitel der SK über Arbeit und Eigentum (6 und 7), sowie über Ökologie und Globalisierung (13 und 16) enthalten wichtige Aussagen über die soziale Verantwortung der Christen und der Kirche im Wirtschafts- und Sozialbereich. Der Zugang ist vor allem individualethisch. Fragen einer gerechten Sozial- und Wirtschaftsordnung bleiben weitgehend ausgeklammert.

Das Spezifikum moderner Sozialphilosophien ist – wie eingangs festgestellt - dass Gerechtigkeit als Resultat gerechter gesellschaftlicher Institutionen, vor allem von Gesetzen, begriffen wird. Das richtige und gerechte Handeln des einzelnen, die individualethische Dimension der Gerechtigkeit, spielt demgegenüber keine oder bestenfalls eine nachgeordnete Rolle. In der christlichen Ethik, wie auch in der Ethik anderer Religionen, ist es genau umgekehrt: in biblischen (vgl. z.B. die Psalmen), ebenso wie patristischen und moraltheologischen Texten geht es vor allem um das rechte Handeln des einzelnen. Die Vermittlung dieser beiden Zugänge, des traditionell individualethischen und neuzeitlich institutionenethischen, stellt demnach eine wesentliche Herausforderung für die christliche Sozialethik und die Ethik insgesamt dar. Dies möchte ich anhand der vier in der SK Themen in der gebotenen Kürze aufzeigen.

2. Arbeit:

Die moderne dynamische Wirtschaft ist durch einen hohen Grad an Arbeitsteilung und Mechanisierung gekennzeichnet, und auch durch die Integration von Frauen in den Arbeitsprozess. Unter Arbeit wird dabei im allgemeinen bezahlte Erwerbsarbeit verstanden. Dies stellt eine Verengung des Arbeitsbegriffs dar und schließt die Hausarbeit, aber auch die Subsistenzwirtschaft aus. In diesem Sinne deute ich auch die Aussage der SZ, dass „Arbeit unter christlichem Gesichtspunkt keinen absoluten Wert darstellt.“ (SK VI.4). Diese Aussage sollte jedoch nicht dazu führen, den zentralen Stellenwert der Arbeit in Industriegesellschaften zu gering zu bewerten. Denn die Arbeit ist mehr als „Quelle des Lebensunterhalt s“ (SK VI.1.). Über die Berufsarbeit werden Menschen sozial integriert, sie ist vorrangiger Ort der Persönlichkeitsentwicklung, aber auch gesellschaftlichen Anerkennung, und damit auch Lebensinhalt.. Sie gibt jenen, die Arbeit haben, die Möglichkeit, anderen zu dienen und mit den Bedürftigen zu teilen (SK VI.4). Für Christen ist sie darüber hinaus „ Ausdruck der Gottähnlichkeit des Menschen als Mitschöpfer und Mitarbeiter des Herrn“ (SK VI.1). Die Arbeit erfüllt somit viele verschiedene Funktionen.

Arbeitslosigkeit wird damit zum zentralen Problem in Industriegesellschaften. Sie hat nicht nur materiell schwerwiegende Folgen, sondern führt zur gesellschaftlichen Marginalisierung und untergräbt den Selbstwert jener Menschen, die keinen Beitrag zum Gemeinwohl leisten können. Die Folge ist vielfach auch eine politische Radikalisierung. Dies ist der Grund, warum in den Enzykliken seit Rerum novarum 1891 bis Laborem exercens von 1981, der Staat dazu aufgefordert wird, eine aktive Beschäftigungspolitik als Teil seiner Wirtschafts- und Sozialpolitik zu verfolgen. Diese strukturelle Frage wird in der SK ebenso ausgeblendet, wie jene nach humanen Arbeitsbedingungen und eines gerechten Lohnes. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung hat der Staat zwar keinen direkten Einfluss auf die Beschäftigung, aber er kann und muss ebenso wie in Hinblick auf Arbeitsbedingungen und Löhne gesetzliche Rahmenordnungen schaffen, die den Anforderungen der Gerechtigkeit entsprechen.

Dem Wirtschaftsfaktor Arbeit kommt auch deshalb ein zentraler Stellenwert zu, weil die sozialen Sicherungssysteme über (progressive) Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aller arbeitenden Menschen finanziert werden. Durch die gesetzlich verankerte Verpflichtung aller, die Lebensrisken von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität und Alter gemeinsam zu tragen, wird in den europäischen Industriegesellschaften Solidarität institutionell verankert. Die Wirtschaft wird so in eine gesetzliche Rahmenordnung integriert. Dies ist das eigentliche Charakteristikum der sozialen Marktwirtschaft, wie sie vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg in Westeuropa entwickelt wurde. Sozialversicherungssysteme stellen eine gesetzlich geregelte Art der Umverteilung der „Früchte der Arbeit“ dar, wie sie auch die SK fordert. Allerdings bleibt hier offen, ob dies durch karitative Zuwendungen oder durch gesetzliche Regelungen geschehen soll.

In den westeuropäischen Staaten stehen wir heute aus Gründen, auf die ich nicht eingehen kann, vor der Aufgabe einer Umgestaltung dieser Sozialversicherungssysteme. Es gibt jedoch auch einen starken Trend, die institutionell organisierte Solidarität zu minimalisieren und die Verantwortung für die Absicherung von Lebensrisken dem einzelnen zu übertragen. Eine derartige Entinstitutionalisierung muss aus christlicher Sicht abgelehnt werden, weil sie die Armen und materiell Schwächeren eindeutig benachteiligt. Sie widerspricht damit der „Option für die Armen“, die ein Grundprinzip der KSL wie der christlichen Ethik insgesamt ist. Gerade in dieser Situation ist eine gemeinsame Position der christlichen Kirchen zur Sozialordnung wichtig, auch wenn die sozialen Umstände in einzelnen Ländern verschiedene Schwerpunkt verlangen.

2. Eigentum

Die bittere historische Erfahrung mit dem Marxismus hat gezeigt, dass eine Änderung der Gesellschaftsordnung und der menschlichen Natur mit ihrem Hang zur Habgier durch eine Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht zu erreichen ist. Die christliche Theologie hat in ihrer Geschichte das Privateigentum anerkannt, da es klare Kompetenzen, sowie individuellen Fleiß und Verantwortlichkeit fördert. Sie hat es aber – wie auch die SK feststellt - dem Liebesgebot unterstellt (SK VII.1). Das „Eigentum ist „als Gabe Gottes zu betrachten, die für sich selbst und die nächsten genutzt werden soll.“ (SK VII.2). In ähnlicher Weise spricht die KSL von einer „universalen Bestimmung der Erdengüter“ (GS 69; CA 39). Privates Eigentum ist demnach kein oberster Wert, sondern steht unter dem Vorbehalt des Wohls aller. Mit dem Eigentumsbesitz sind immer auch soziale Pflichten verbunden. Dies verlangt nicht nur karitative Freigebigkeit des einzelnen, sondern ebenso eine Wirtschafts- und Sozialordnung, in der das Eigentum so verteilt ist, dass jeder Mensch ausreichend „Mittel für eine würdige Existenz“ hat (VII.1). Dies gerade auch in einer dynamischen Marktwirtschaft, die die Akkumulation von Kapital in den Händen weniger fördert.

Die SK sieht vor allem Gefahren des Reichtums (VII.2) und einer Konsummentalität für den einzelnen, da die materiellen Werte „den Menschen nicht glücklich machen können“ (SK VII.2). Eine derartige dem Evangelium entsprechende Skepsis gegenüber dem Reichtum ist besonders auch in unseren Gesellschaften wichtig. Angesichts zunehmender Armut bedarf es jedoch auch einer klaren Stellungnahme, die eine gerechtere Verteilung der Gütern fordert. Denn – so die Enzyklika Centesimus annus von 1991 – „Der Staat hat den rechtlichen Rahmen zu erstellen, innerhalb dessen sich das Wirtschaftsleben entfalten kann. Damit schafft er die Grundvoraussetzung für eine freie Wirtschaft, die in einer gewissen Gleichheit der Beteiligten besteht.“ (CA 40)

3. Ökologie: Die SK setzt sich verhältnismäßig ausführlich mit der Bedrohung der natürlichen Umwelt auseinander. Dies ist besonders deshalb zu begrüßen, weil diese Frage in der kirchlichen Sozialverkündigung bisher nicht die ihrer Bedeutung entsprechende Beachtung erfahren hat. Die Störung des ökologischen Gleichgewichts wird als Folge eines „ungeahnten und nicht zu rechtfertigenden Konsumwachstums in den hoch entwickelten Ländern, wo Überfluss und Luxus Lebensnorm geworden sind.“ (SK XIII.1.) kritisiert. Dies ist zweifellos richtig. Doch auch hier greift eine rein individualethische Sicht, die ein Mehr an Konsumaskese fordert, allein zu kurz. Um die Zerstörung der natürlichen Umwelt zu verhindern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, bedarf es vor allem auch gesetzlicher Maßnahmen, wie der Regulierung von Schadstoffemissionen oder des Energieverbrauchs durch Steuern. Zugleich ist freilich eine radikale Änderung des Bewusstseins und Konsumverhaltens notwendig, eine neue Achtung vor der Natur und ihrem Eigenwert. Dabei besteht – wie die SK feststellt – ein enger Zusammenhang zwischen der ökologischen und geistlichen Krise unserer Zeit (SK XIII 5).

4.Globalisierung: Die durch neue Technologien ermöglichte intensive Vernetzung aller Lebensbereiche weltweit stellt eine der größten Herausforderungen der Gegenwart dar. Die Globalisierung der Märkte schafft grundlegend neue Bedingungen für die nationalen Sozial- und Wirtschaftsordnungen. Denn die Abwanderung von Kapital und Arbeit in jene Länder, wo die Löhne, bzw. die Steuern am niedrigsten sind, führt tendenziell zu einer Auszehrung der nationalen Budgets. Damit wird einer institutionalisierten Solidarität auf nationaler Ebene – wie sie oben eingemahnt wurde – jedenfalls teilweise der Boden entzogen. Der Globalisierung der Wirtschaft müsste daher notwendig eine Globalisierung im Politischen entsprechen, d.h. die Errichtung einer internationalen Ordnung, die soziale und ökologische Rahmenbedingungen aufstellt. So schlägt z.B. der Bericht der Gruppe von Lissabon, einer internationalen Expertengruppe, vier internationale Verträge vor: einen Grundbedürfnisvertrag zur Beseitigung der absoluten Armut weltweit, einen Kulturvertrag, der Toleranz und interkulturelle Kontakte fördern soll, einen Demokratievertrag zur Vernetzung demokratischer Bestrebungen auf Weltebene und einen Erdvertrag, durch den die nachhaltige Entwicklung weltweit gefördert werden soll. Die Verwirklichung einer derartigen Ordnung ist freilich bisher nicht in Sicht.

Die SK betont im Kapitel über die Globalisierung besonders die Gefahr einer Aushöhlung der nationalen Souveränität durch eine derartige internationale Ordnung. Doch die Entmachtung nationaler Institutionen geschieht in der gegenwärtigen Situation vielfach durch die globalen Wirtschaftsaktivitäten, deren Regelung sich nationalen Instanzen entzieht. Es bedarf daher in verstärktem Masse internationaler Regelungen. Eine wichtige Aufgabe der christlichen Kirchen ist es, völkerrechtliche Regelungen zu fordern, die auch die Lebensinteressen kleiner und weniger mächtiger Staaten berücksichtigen und darüber hinaus der ärmeren Bevölkerungsschichten in diesen Staaten. Dazu kommt die Förderung von regionalen Kooperationen, wie die Europäische Union, die auch die SK positiv bewertet wird.

Zusammenfassend: Angesichts der Komplexität und strukturellen Bedingungen moderner Gesellschaften braucht es neben der individuellen Moral eine Sozial- und Wirtschaftsordnung, durch die humane Lebensbedingungen und ein gerechter Ausgleich gewährleistet werden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in den westeuropäischen Staaten in der sozialen Marktwirtschaft, bzw. im Sozialstaat eine Wirtschafts- und Sozialordnung verwirklicht, die diesen Anforderungen in etwa entsprach und die auch von den christlichen Kirchen – bei aller Kritik im einzelnen - mitgetragen wurde. Sie sollte unter den geänderten Bedingungen der ökologischen Krise und der Globalisierung adaptiert, aber nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden. Eine derartige Sozialordnung ist jedoch nur möglich, wenn in der Bevölkerung entsprechende Wertvorstellungen bestehen. Die Bereitschaft zum Verzicht zu einem alternativen Lebensstil, zu Solidarität mit den Ärmeren und ein entsprechendes karitatives Engagement bilden demnach den Sockel, auf dem diese Institutionen aufruhen und die ihnen Bestand verleihen.

•  Eine christliche Kritik des wirtschaftlichen Liberalismus sollte bei dessen rein am Individuum und seinem Nutzen orientierter Zugangsweise ansetzen und das Fehlen einer eigenständigen Individualethik aufzeigen.

Ich möchte dies kurz in drei Punkten ausführen.

1. Sozialität versus methodischer Individualismus

Den Ausgangspunkt der liberalen Sozialphilosophie bildet das unabhängige Individuum, das sich zur besseren Verfolgung seiner Ziele wie Freiheit, Sicherheit und materielle Bedürfnisbefriedigung mit anderen Individuen vertraglich zusammenschließt. Nicht thematisiert wird, dass der Mensch ebenso ursprünglich in sozialen Bezügen steht, d.h. ein soziales Wesen ist. Vom Anfang bis zum Ende seines Lebens ist er für sein Überleben, ebenso wie für seine menschliche Entfaltung auf andere angewiesen sind. Es besteht demnach ein unauflösliches Wechselverhältnis von Person und Gesellschaft: „Der Fortschritt der menschlichen Person und das Wachsen der Gesellschaft als solcher bedingen einander.“ (Gaudium et Spes 25). Gesellschaft und Staat stellen für den einzelnen nicht ein Gegenüber dar, sondern sie sind Teil seiner Lebenswirklichkeit, der er sich verdankt und die er mitgestaltet. Diese soziale Sicht ist von den christlichen Kirchen heute im Sinne einer Kritik an einer rein am Individuum orientierten Theorie einzubringen. Zwar überragt der einzelne aufgrund seiner Gottebenbildlichkeit den Staat und die Gesellschaft, aber er ist auf sie sowohl als Empfangender als auch als Gebender solidarisch verwiesen. Dies hat auch wesentliche Auswirkungen auf die Sicht der Wirtschaft.

2. Gemeinwohlprinzip versus Eigennutzprinzip

Die Grundlage der liberalen Nationalökonomie bildet das Individuum als materieller Nutzenmaximierer. Dies stellt nicht nur eine empirische Beobachtung dar, sondern wird unter der Hand auch zur ethischen Aussage: Indem Menschen ihren eigenen Nutzen optimieren, fördern sie zugleich das allgemeine Wohl am besten. Eine derartige Deckungsgleichheit von Individual- und Gemeinwohl gilt jedoch nur in bestimmten Fällen. Wird sie absolut gesetzt, dann ist dies ein „einfältiger Optimismus mechanistischer Art“ (Sollicitudo rei socialis 27,2), der einem säkularisierten Glauben an die göttliche Vorsehung entspringt. Dieser ist nicht nur theoretisch nicht zu rechtfertigen. Er wurde auch durch die historischen Erfahrungen des 19 und 20. Jhdts. falsifiziert, die gezeigt haben, dass eine Marktwirtschaft ohne soziale Rahmenordnung zu extremen Formen sozialer Ungleichheit führt. Der Marktmechanismus kann demnach zwar die beste Allokation der Ressourcen gewährleisten, nicht jedoch ihre Verteilung gemäß dem Gemeinwohl garantieren. Dies sicherzustellen ist Aufgabe des Staates und der Politik.

3. Solidarität und Wettbewerb

Eine Prämisse der wirtschaftsliberalen Theorie ist, dass Wettbewerb zwischen den Produzenten zur optimalen Güterallokation führt. Dies trifft jedoch nur zu, wenn der Wettbewerb sich geordnet unter rechtlichen und moralischen Rahmenbedingungen vollzieht. Wirtschaftlicher Wettbewerb ist auf eine vorgängige moralische und soziale Ordnung angewiesen, die er selbst nicht schaffen kann. Dies wird in dem gegenwärtigen „Wettbewerbscredo“ (Bericht von Lissabon) vielfach übersehen.

4. Individualethik und Institutionenethik

Der britische Schriftsteller C.S. Lewis verwendet für die Ethik der Moderne einmal das treffende Bild von der Flotte: ihr gehe es einzig um die geordnete Formation der Flotte, nicht aber um die Seetauglichkeit der einzelnen Schiffe. Dies erklärt sich daraus, dass sie im wesentlichen davon ausgeht, dass der Mensch an sich gut sei. Das Christentum sieht dies anders. Die Wurzel alles Guten (bzw. allen Übels) liegt demnach im menschlichen Herzen (Gaudium et spes 10). Dementsprechend heißt es in der SK: „Die Kirche soll ihr Hauptaugenmerk nicht auf das System der äußeren Organisation des Staates, sondern auf den Zustand der Herzen ihrer Glieder richten“. Wie ich in meinem Vortrag deutlich zu machen versucht habe, kann es nicht darum gehen, hier einen künstlichen Gegensatz aufzurichten. Es geht weder um eine einseitige Betonung der individuellen Moral, noch um eine einseitig institutionenethische Sichtweise. In einer Gesellschaft, in der Solidarität mit den Schwächeren als Wert nicht anerkannt und gelebt wird, wird es schwer sein, entsprechende rechtliche Regelungen durchzusetzen und zu erhalten. Die individualethischen und institutionenethischen Bemühungen gehören demnach zusammen und bilden gemeinsam die beiden Quellen der Moral.

Die Auseinandersetzung mit der Moderne ist eine vorrangige Aufgabe der christlichen Kirchen. Dies gilt insbesondere auch für Fragen der Sozial- und Wirtschaftsordnung. Dabei ist einerseits anzuerkennen, dass sich in vielen Konzepten ursprünglich christliche Grundanliegen der Nächstenliebe und Gerechtigkeit wiederfinden. Der Marxismus ist ein erschreckendes Beispiel dafür, wie Grundanliegen wie Gerechtigkeit und Gleichheit in einem falschen philosophischen System in der Realität zu höchst destruktiven Resultaten führen können. Eine christliche Kritik von Ideologien und Ungerechtigkeit in jeder Form dient daher der Humanisierung und damit auch der Heiligung der Welt, die Gott am Ende der Zeit durch die Erschaffung „eines neuen Himmels und einer neuen Erde, in denen Gerechtigkeit wohnt“ (2 Petr 3,13), vollenden wird.



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